Gesetzliche Prüfungen
Gesetzliche Prüfungen - insbesondere Jahresabschlussprüfungen - werden bei kleineren und mittleren Unternehmen häufig als lästig empfungen, da Eigentum und Geschäftsführung oftmals in den gleichen Händen liegen. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes setzen wir uns jedoch auch intensiv mit Ihren Geschäftsprozessen auseinander, analysieren Soll-Ist-Vergleiche, zeigen Stärken und Schwächen auf und identifizieren kritische Bereiche. Auf diese Weise erhalten Sie neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zusätzliche Leistungen, die Sie zur Effizienzsteigerung Ihres Unternehmens nutzen können.
Unser Leistungsumfang
Da eine Reihe von gesetzlichen Prüfungen in der Regel nur bei großen Unternehmen bzw. kapitalmarktorientierten Unternehmen vorkommen, haben wir uns auf gesetzliche Prüfungen für den Mittelstand konzentriert. Folgende gesetzliche Prüfungen führen wir gerne für Sie durch:
- Jahresabschlussprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB
- Konzernabschlussprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB für Konzerne aus dem Mittelstand
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
- Prüfung von Jahres- und Zwischenbilanzen zur Vorbereitung von Kapitalerhöhungen aus Eigenmitteln
